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   BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71   

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https://dejure.org/1971,2438
BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71 (https://dejure.org/1971,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1971 - II CB 15.71 (https://dejure.org/1971,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1971 - II CB 15.71 (https://dejure.org/1971,2438)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision - Versorgungsbezüge eines Beamten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal sogar Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 11.12.1963 - VI C 77.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Hinzu kommt, daß das Gericht grundsätzlich nur gehalten ist, die Gründe anzugeben, die für seine Entscheidung tragend gewesen sind (ständige Rechtsprechung zu § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [ZBR 1965, 20] und Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 -).
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Die Revision ist auch in solchen Fällen nur statthaft, wenn nach den zur Begründung der Verfahrensrüge vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - [Gewerbearchiv 1961, 152] mit Hinweis auf BVerwGE 1, 281).
  • BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Zahlung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Hinzu kommt, daß das Gericht grundsätzlich nur gehalten ist, die Gründe anzugeben, die für seine Entscheidung tragend gewesen sind (ständige Rechtsprechung zu § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [ZBR 1965, 20] und Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 -).
  • BVerwG, 04.04.1961 - I CB 126.60

    Versagung einer Genehmigung für die Errichtung von Anlagen zum Bau eiserner

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Die Revision ist auch in solchen Fällen nur statthaft, wenn nach den zur Begründung der Verfahrensrüge vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - ein rechtlich bedeutsamer Verfahrensmangel im Sinne des § 133 VwGO vorliegt (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 4. April 1961 - BVerwG I CB 126.60 - [Gewerbearchiv 1961, 152] mit Hinweis auf BVerwGE 1, 281).
  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 25.63

    Berücksichtigung von Beeinträchtigungen im bisherigen Beruf bei der Bemessung des

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71
    Der Senat hat schon in den Gründen seines Urteils vom 14. Januar 1965 - BVerwG II C 25.63 - (Buchholz 232 § 142 BBG Nr. 2) klargestellt, daß bei Anwendung des § 142 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - die Minderung der Erwerbsfähigkeit zugunsten des durch Dienstunfall (Dienstbeschädigung) Beschädigte nicht höher zu bewerten ist, wenn der Beschädigte in seinem vor dem Dienstunfall ausgeübten Beruf besonders betroffen wurde.
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